Amtliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze, Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage des Werks Biessenhofen der Firma Nestle Deutschland AG in die Wertach - Antrag auf gehobene Erlaubnis

Mit Bescheid des Landratsamts Ostallgäu vom 05.12.2001 erhielt die Firma Nestle Deutschland AG die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage des Werks Biessenhofen in die Wertach. Die Erlaubnis war bis 31.12.2021 befristet. In den Jahren 2022 und 2023 wurde jeweils eine einjährige beschränkte Erlaubnis erteilt. Derzeit gilt die letzte Erlaubnis bis 31.12.2024.

Die Firma Nestle Deutschland AG hat am 23.11.2023 den Antrag für eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gestellt.

Die Abwasseranlage besteht seit 1981, dient hauptsächlich zur Reinigung von Abwässern aus der Nahrungsmittelproduktion und wurde nachträglich um ein Denitrifikationsbecken erweitert. Die Anlage arbeitet im kontinuierlichen Belebtschlammverfahren mit vorgeschalteter Denitrifikation. Sanitärabwässer haben nur einen Anteil von max. 2 %. Ebenso werden Teilströme aus Verdunstungskühlkreisläufen, Wasseraufbereitung und Dampferzeugung in die Kläranlage eingeleitet. In geringen Mengen werden auch versiegelte Flächen in die Kläranlage geleitet.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass

1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 27.06.2024 bis 26.07.2024

bei der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen, Füssener Str. 12, 87640 Biessenhofen, Zimmer-Nr. 14 aufliegen,

2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen erhoben bzw. eingereicht werden können,

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

4. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Biessenhofen, 20.06.2024 

Wolfgang Eurisch 

Erster Bürgermeister

Einbeziehungssatzung Ebenhofen „Altdorfer Straße“

Informationsschreiben Vorveröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse des Landreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren

Überschwemmungsgebiet Wertach Biessenhofen

Vollzug der Wassergesetze (Hörmanshofen in die Wertach, den Wertach-Altarm sowie den Geltnach-Mühlbach)

Die Gemeinde Biessenhofen hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Hörmanshofen in die Wertach, den Wertach-Altarm sowie den Geltnach-Mühlbach beantragt. Entwässert werden Dachflächen, Hofflächen, öffentliche Verkehrsflächen (Wohnstraßen) sowie ein Anteil an Grünflächen. Das Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen gesammelt und über das vorhandene Trennsystem über 5 Einleitestellen in die Gewässer eingeleitet. 4 Einleitungen bestehen bereits und müssen nach Ablauf der Erlaubnis wasserrechtlich neu behandelt werden. Eine neue Einleitung in den Wertach-Altarm dient vor allem der Entlastung des Kanalnetzes zur Einleitestelle E2 in die Wertach.

Vollzug der Wassergesetze (Kläranlage Biessenhofen in die Wertach)

Erteilung einer gehoben Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Biessenhofen in die Wertach (Bachtelsee)

nähere Angaben entnehmen Sie bitte den unten beigefügten Anlagen.


Kontakt

Gemeinde Biessenhofen

Füssener Str. 12

87640 Biessenhofen

Tel: +49 (0) 8341-9365-0 

Fax: +49 (0) 8341-9365-55

info@biessenhofen.bayern.de

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Biessenhofen
Ruderatshofen
 

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Tel.: 08341/9365 -34, -17, -18 oder E-Mail: BGB@biessenhofen.bayern.de

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FREITAG: 08.00 - 12.00 Uhr